
Unterjährige Verbrauchsinformation
Die Heizkostenverordnung verpflichtet für alle fernauslesbaren Liegenschaften zur unterjährigen Verbrauchsinformation durch den Eigentümer. Gern übernehmen wir diese Aufgabe für Sie – oder wir liefern Ihnen die Daten an Ihr System.
Elektronischer Datentausch
Wir bieten Verwaltungen den digitalen Austausch Daten zur Abrechnung an, beispielsweise von A-, M-, LM-, sowie D-Sätzen.
