Ab dem 1. Oktober 2025 fällt das bisherige Wärmepumpenprivileg weg. Damit entfällt für Eigentümer von Immobilien die bisherige steuerliche und energierechtliche Begünstigung für den Betrieb von Wärmepumpen. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern ergeben sich daraus neue Herausforderungen bei der Abrechnung der Heizkosten.
Bisher konnten Wärmepumpen in vielen Fällen pauschal als „privilegiert“ behandelt werden, ohne dass eine genaue Verbrauchserfassung notwendig war. Ab Oktober 2025 müssen die Heizkosten in der Regel nach Verbrauch abgerechnet werden. Dies bedeutet für Hausverwaltungen:
- Die Einführung oder Nachrüstung von Wärmezählern in den einzelnen Wohnungen kann notwendig werden, um den tatsächlichen Energieverbrauch korrekt zu erfassen.
- Abrechnungsdienstleister müssen die Verbrauchsdaten aufbereiten und die Kosten auf die Mieter oder Eigentümer verteilen.
- Eigentümer sollten prüfen, ob bestehende Messsysteme den neuen Anforderungen entsprechen oder ob eine Modernisierung der Messtechnik erforderlich ist.
- Eine pauschale Abrechnung nach Fläche ist nicht mehr möglich.
Für Eigentümer und Verwaltungen ist es ratsam, frühzeitig den Ist-Zustand der Mess- und Abrechnungssysteme zu prüfen und sich mit Dienstleistern über mögliche Umstellungsprozesse abzustimmen. So lässt sich sicherstellen, dass die Kostenverteilung ab Oktober 2025 rechtskonform erfolgt und Konflikte mit Mietern vermieden werden.
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Quelle: §12 Abs. 3 der Heizkostenverordnung vom 16.10.2023
